Allgemeine Buchungsbedingungen
Turn- und Sportverein Solingen-Aufderhöhe 1877 e.V.
Aufderhöher Str. 94, 42699 Solingen
- im folgenden Veranstalter genannt -
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die auf der Webseite unter der URL (https://tsv-solingen.ebusy.de/) buchbar sind, geltend ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Buchungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Veranstalter bewirbt auf seiner Webseite eine Vielzahl sportlicher Veranstaltungen, die unmittelbar buchbar sind. Eine Online-Buchung kann der Teilnehmer vornehmen, indem er das Formular unter einer Veranstaltung ausfüllt und eine Buchungsanfrage absendet. Durch Absenden gibt der Teilnehmer einen verbindlichen Antrag zur Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab. Eine Buchungsanfrage kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch Aktivierung einer Checkbox diese Buchungsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Anfrage aufgenommen hat. Vor Absenden eines verbindlichen Antrags kann der Teilnehmer seine Daten jederzeit ändern und einsehen, womit er auch die Möglichkeit hat, etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen.
(2) Der Veranstalter schickt dem Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchungsanfrage des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die der Teilnehmer ausdrucken kann. Die Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchungsanfrage des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahmeerklärung des Veranstalters mit gesonderter E-Mail („Buchungsbestätigung“) zustande. Kann die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung vorübergehend nicht mehr durchgeführt werden, so teilt der Veranstalter dem Teilnehmer dies in der Buchungsbestätigung unverzüglich mit. Ist die Veranstaltung dauerhaft nicht mehr verfügbar, sieht der Veranstalter von einer Buchungsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
§ 3 Vertragstextspeicherung
(1) Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden von dem Veranstalter zwar gespeichert, sind jedoch nicht online abrufbar. Die Eingangsbestätigung enthält alle wesentlichen Buchungsdaten.
(2) Der Teilnehmer hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Buchungsbedingungen sowie alle Buchungsdaten während des Búchungsvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die Speicherfunktion des Browsers abzuspeichern.
§ 4 Beginn der Veranstaltung
Sofern nicht im Angebot anders angegeben, beginnt die Veranstaltung 14 Werktage nach Vertragsschluss. Bei Zahlung gegen Vorkasse beginnt die Frist erst dann, wenn die vereinbarte Zahlungssumme vollständig dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurde.
§ 5 Zahlungsmodalitäten, Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, sofern nicht im Angebot anders angegeben. Der Teilnehmer erhält mit der Buchungsbestätigung eine Zahlungsaufforderung mit Angaben zur Bankverbindung. Die Zahlung ist per Überweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto zu leisten. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig und binnen 7 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu leisten.
(2) Richtet sich der Veranstaltungspreis nach der tatsächlichen Personenzahl und/oder tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht feststehen, beruht der Buchungspreis auf einer vorläufigen Richtkalkulation des Veranstalters auf der Grundlage der Teilnehmerangaben bei Vertragsschluss. Binnen 14 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine abschließende Zahlungsaufforderung. Nachzahlungen sind binnen 7 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu leisten.
(3) Im Verzugsfall hat der Teilnehmer dem Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Veranstalter nicht aus.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Teilnehmer nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Leistungsänderung, Umbuchungen, Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Veranstalter weist den Teilnehmer darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen einer Veranstaltung entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Darunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Veranstalters handeln, von dem Veranstalter nicht beeinflussbare Veranstaltungsbedingungen sowie höhere Gewalt. Der Veranstalter ist in einem solchen Fall berechtigt, seine Leistungen zu ändern. Von der Leistungsänderung wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Der Teilnehmer ist im Falle einer nicht nur geringfügigen Leistungsänderung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ggf. geleistete Zahlungen unter Abzug eines Anteils zurückzuverlangen, der den bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der gebuchten Veranstaltung entspricht.
(2) Der Teilnehmer ist berechtigt, sich bis zum Beginn einer Veranstaltung durch eine andere, gleich geeignete Person ersetzen zu lassen. Die Änderung ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
(3) Erreicht eine gebuchte Veranstaltung eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stornieren. Ein bereits gezahlter Veranstaltungspreis wird unverzüglich erstattet.
§ 8 Rücktritt des Teilnehmer, Stornogebühren
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen. Der Veranstalter kann nachfolgende pauschale Entschädigung nach zeitlicher Staffelung verlangen:
Rücktritt/Stornierung bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung 30%
Rücktritt/Stornierung bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung 60%
Rücktritt/Stornierungab dem 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung 80%
Rücktritt/Stornierung/Nichterscheinen nach Beginn der Veranstaltung 100%
des Veranstaltungspreises, mindestens EUR 5,00.
(2) Dem Teilnehmer bleibt jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein Anspruch des Veranstalters auf Entschädigung besteht nicht, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt ist, die er zu vertreten hat.
§ 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
(2) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Im Übrigen schließt der Veranstalter seine Haftung aus.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt im Rahmen Bestellprozesses Daten des Teilnehmers. Er beachtet hierbei die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird der Veranstalter Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung der Bestellung erforderlich ist.
(2) Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers wird der Veranstalter Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen, die unter https://tsv-solingen.ebusy.de/privacy-policy abrufbar sind.
§ 11 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet info@tsv-aufderhoehe.de.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Das Recht des Veranstalters, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkten in ihren übrigen Teilen verbindlich.
- ENDE DER ALLGEMEINEN BUCHUNGSBEDINGUNGEN -